Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Fassung Oktober 2024
Nijland Cycling Allgemeine Geschäftsbedingungen von B.V. mit Sitz in (8111 CM) Heeten, Telgenweg 12. Nijland Cycling B.V. ist bei der Handelskammer unter der Nummer 38020120 eingetragen.
Definitionen
- Nijland CyclingNijland Cycling Nijland Cycling die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Auftragnehmer und derjenige, bei dem die Gegenpartei die Dienstleistung oder das Produkt kauft und somit auch der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. unter Umständen unter dem Handelsnamen Cargo Cycling handelt. In solchen Fällen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich.
- Nijland Cycling Nijland CyclingGegenpartei (oder Käufer): eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufes/Unternehmens handelt und Dienstleistungen und/oder Arbeiten und/oder Produkte vom ; Kunden bezieht oder bei ihm bestellt.
- Nijland Cycling Angebot: jedes von der GmbH unterbreitete Angebot, sei es in Form einer schriftlichen Offerte oder in einer anderen vereinbarten Form;
- Nijland Cycling Vereinbarung: die Vereinbarung(en), sowohl mündlich als auch schriftlich, darüber, welche Dienstleistung oder welches Produkt gegen welche Gebühr und unter welchen Bedingungen erbracht wird. Nijland Cycling Mit anderen Worten: die Vereinbarung zwischen der einen und der anderen Partei.
- Nijland Cycling Angebot: das Angebot oder die Offerte an eine natürliche oder juristische Person, mit der ein Vertrag geschlossen werden soll. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen;
- Allgemeine Bedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen im Sinne von Artikel 6:231 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Nijland Cycling Parteien: die Gegenpartei und gemeinsam.
Artikel 1: Anwendbarkeit
- Nijland Cycling Nijland Cycling Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gegenpartei und der anderen Partei, sowie für alle Angebote, Offerten und Verträge und die sich daraus ergebenden Lieferungen von Dienstleistungen und/oder Produkten oder anderen Rechtshandlungen zwischen der Gegenpartei und der anderen Partei.
- Die Anwendbarkeit der von der anderen Partei verwendeten allgemeinen oder besonderen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Klauseln, die von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen abweichen, gelten nur, wenn und soweit sie mit der Gegenpartei schriftlich vereinbart und von ihr akzeptiert wurden. Nijland Cycling Die vereinbarten Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den betreffenden Vertrag und die Gegenpartei kann aus den vereinbarten Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte für zukünftige Verträge mit .
- Wenn und soweit eine Bestimmung der Bedingungen für nichtig erklärt oder für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- In einem solchen Fall werden die Parteien eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Umfang der nichtigen/aufgehobenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Nijland Cycling ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Situationen, die nicht von diesen Bedingungen abgedeckt sind, sind "im Geiste" dieser Bedingungen zu beurteilen.
Artikel 2: Kostenvoranschlag, Angebote und Zustandekommen des Vertrages
- Nijland Cycling Nijland Cycling Alle Angebote, Offerten und/oder Kostenvoranschläge sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - völlig unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.
- Die Preise gelten nie automatisch für künftige Angebote oder Offerten.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch die Gegenpartei zustande.
- Nijland Cycling Die schriftliche Auftragsbestätigung gilt als richtig und genehmigt, wenn die Gegenpartei nicht innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Absendung bis zum ... schriftlich Einspruch erhebt.
- Nijland Cycling Ein zusammengesetztes Angebot oder ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht dazu, einen Teil der Produkte zu liefern oder einen Teil der Dienstleistung zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erbringen.
- Nijland Cycling Wenn das Angebot auf von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten beruht und sich diese Daten ganz oder teilweise als unrichtig oder unvollständig erweisen oder nachträglich geändert werden, ist die Gegenpartei berechtigt, die im Angebot genannten Preise oder Lieferbedingungen anzupassen.
- Nijland Cycling kann niemals an ein Angebot (oder eine Vereinbarung) gebunden sein, wenn die Gegenpartei nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness hätte erkennen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthielt.
Artikel 3: Durchführung des Abkommens
- Nijland Cycling erfüllt den Vertrag, der als Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen anzusehen ist, nach bestem Wissen und Können gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Die Gegenpartei verpflichtet sich, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung der Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten wünschenswert oder notwendig sind oder von denen die Gegenpartei weiß oder wissen sollte, dass diese Informationen für die korrekte und rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Arbeiten notwendig sind.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Wenn die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Sachen und Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und/oder wenn die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Sachen nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, hat die Gegenpartei das Recht, mit der Erfüllung des Vertrages nicht zu beginnen oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder der Gegenpartei die sich aus der Verzögerung ergebenden Mehrkosten (Mehrkosten) in Rechnung zu stellen.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Wenn von der Gegenpartei eine Anzahlung verlangt wird und diese noch nicht bei der Gegenpartei eingegangen ist, behält sich die Gegenpartei das Recht vor, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis die geforderte Anzahlung bei der Gegenpartei eingegangen ist.
- Nijland Cycling steht es frei, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise zu beauftragen oder den Vertrag ganz oder teilweise von (einer) dritten Partei(en) erfüllen zu lassen.
Artikel 4: Änderungen des Abkommens
- Nijland Cycling Wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, müssen diese rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wenn diese Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt werden, trägt die Gegenpartei das Risiko für die korrekte Durchführung dieser Änderungen.
- Nijland Cycling behält sich das Recht vor, aufgrund von Änderungen im Vertrag Preisänderungen vorzunehmen.
- Nijland Cycling ist im Falle von Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrags berechtigt, die Lieferfrist ohne Zustimmung der anderen Partei entsprechend zu verlängern.
Artikel 5: Lieferung
- Sofern nicht anders vereinbart, geht das Gekaufte, c.q. Bearbeitete, c.q. Geprüfte, c.q. Gelieferte ab dem Abschluss des (Kauf-)Vertrags auf Risiko der Gegenpartei. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Haus-/Firmen- oder Versandadresse der Gegenpartei.
- Eine vereinbarte Lieferfrist ist keine Frist, sondern nur ein Zieltermin. Nijland Cycling Im Falle einer verspäteten Lieferung muss die Gegenpartei eine schriftliche Inverzugsetzung vornehmen.
- Nijland Cycling ist berechtigt, verkaufte, bearbeitete oder geprüfte Waren in Teilen zu liefern. Nijland Cycling Wenn die Waren in Teilen geliefert werden, ist berechtigt, jedes Teil separat zu fakturieren.
- Die Gegenpartei ist dafür verantwortlich, dass die in Artikel 5.1 genannte (Liefer-)Adresse korrekt ist. Wenn die Gegenpartei dies nicht tut, gehen die Kosten für zusätzliche Arbeiten zu ihren Lasten.
Artikel 6: Gewährleistung
- Nijland Cycling garantiert, dass die von ihr gelieferten Waren den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Für Teile oder Anbauteile, die von Dritten bezogen werden, wird keine Garantie gewährt, die länger ist als diejenige, die der Drittlieferant gewährt, höchstens jedoch 24 Monate.
- Nijland Cycling Nijland CyclingIm Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannte Garantie beschränkt sich die Haftung auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz des gelieferten Gegenstandes oder die Erstattung des dafür berechneten Preises, je nach Ermessen von .
- Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn die Verletzung der Gewährleistung ihre Ursache in irgendeiner Form von Verschleiß oder verbrauchsbedingten Teilen der gelieferten Sache hat. Der Anspruch auf Garantie erlischt auch, wenn die Garantieverletzung die Folge einer unsachgemäßen Behandlung durch die Gegenpartei und/oder von ihr eingeschaltete Dritte ist. Unter unsachgemäßer Behandlung wird unter anderem verstanden: unsachgemäßer Gebrauch, unsorgfältige Installation, unsorgfältige Wartung und/oder wenn die gelieferten Sachen unsorgfältig gelagert wurden und/oder die Gebrauchsanweisungen des Herstellers nicht befolgt wurden. Der Anspruch auf Garantie erlischt außerdem, wenn die Gegenpartei und/oder von ihr beauftragte Dritte Arbeiten und/oder Änderungen an der gelieferten Sache vornehmen. Schließlich erlischt der Garantieanspruch, wenn die Gegenpartei mit der Zahlung in Verzug ist oder auf andere Weise ihre Verpflichtung(en) aus dem Vertrag nicht erfüllt.
- Gemäß den Bestimmungen des vorigen Absatzes ist die Gegenpartei für die ordnungsgemäße Instandhaltung der gelieferten Sache verantwortlich. Nijland Cycling Wenn die Gegenpartei Zweifel an der Art und Weise der Wartung hat, muss sie sich mit .
- Im Falle eines gültigen Garantieanspruchs ist die Gegenpartei nicht berechtigt, eine oder mehrere Verpflichtungen der Gegenpartei aus dem Vertrag auszusetzen.
Artikel 7: Mängel; Rügefristen
- Die Gegenpartei muss die gekauften, verarbeiteten oder getesteten Sachen bei der Lieferung - oder so schnell wie möglich danach - kontrollieren oder kontrollieren lassen. Dabei hat die Gegenpartei zu prüfen, ob die gelieferten Sachen mit dem Vertrag übereinstimmen:
- Ob die richtigen Dinge geliefert wurden
- ob die gelieferte Ware mengenmäßig (z.B. Anzahl und Menge) dem entspricht, was vereinbart wurde;
- Nijland Cycling Wenn sichtbare Mängel oder Fehlmengen festgestellt werden, muss die Gegenpartei diese innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich melden.
- Nijland CyclingUnbeschadet von Artikel 6 muss die Gegenpartei nicht sichtbare Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich melden.
- Im Falle eines sichtbaren oder nicht sichtbaren Mangels ist die Gegenpartei nicht berechtigt, eine oder mehrere Verpflichtungen der Gegenpartei aus dem Vertrag auszusetzen.
- Nijland Cycling Bei Überschreitung einer der vorgenannten Fristen erlischt jeder Anspruch der Gegenpartei wegen Nichtübereinstimmung.
Artikel 8: Rechte an geistigem Eigentum
- Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Die geistigen Eigentumsrechte an allem, was der Gegenpartei bei der Ausführung des Vertrags zwischen ihr und der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Verfahren, Modelle, verbleiben bei der Gegenpartei und dürfen von ihr nur für die Ausführung des Vertrags zwischen ihr und der Gegenpartei verwendet werden.
- Nijland Cycling Nijland CyclingWenn bei der Erfüllung des Vertrags zwischen der Gegenpartei und der anderen Partei Rechte am geistigen Eigentum entstehen, liegen die Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich des Urheberrechts, bei der Gegenpartei. Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Soweit die Rechte am geistigen Eigentum von Rechts wegen bei der Gegenpartei liegen, überträgt die Gegenpartei diese Rechte am geistigen Eigentum im Voraus auf die Gegenpartei, die gegebenenfalls bei dieser Übertragung mitwirkt und darüber hinaus im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, mit der sie alles Notwendige tun kann, damit die Rechte am geistigen Eigentum auf die Gegenpartei übergehen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet die Gegenpartei auf die Persönlichkeitsrechte, die der Gegenpartei verbleiben, oder die Gegenpartei verpflichtet sich, diese Persönlichkeitsrechte nicht im Geschäftsverkehr auszuüben.
- Nijland Cycling Wenn der Gegenpartei ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, geschieht dies immer auf der Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. Nijland Cycling Nijland Cycling In Ermangelung eines vorher vereinbarten Nutzungszeitraums ist das Nutzungsrecht an den Rechten des geistigen Eigentums der Gegenpartei in jedem Fall auf die Dauer des Vertrags zwischen der Gegenpartei und der Gegenpartei oder auf die Dauer beschränkt, in der die Gegenpartei Produkte von . Nijland Cycling Nijland Cycling Eine Lizenz von kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass die Gegenpartei irgendeine Form von Entschädigung schuldet.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
- Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Die von Ihnen gelieferte Ware bleibt so lange Ihr Eigentum, bis die Gegenpartei alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit Ihnen geschlossenen (Kauf-)Verträgen erfüllt hat:
- die Gegenleistung(en) für die gelieferte(n) oder zu liefernde(n) Sache(n) selbst,
- Nijland Cycling die Gegenleistung(en) für die im Rahmen des (der) Kaufvertrags (Kaufverträge) erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen,
- Ansprüche wegen Nichterfüllung von (a) (Kauf-)Verträgen durch die andere Partei.
- Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu verpfänden oder irgendein anderes (gewerbliches) Recht daran zu begründen.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist sie berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung gegenüber der Gegenpartei zurückzunehmen. Nijland Cycling Die Gegenpartei erteilt ihren Mitarbeitern im Voraus die Erlaubnis, das Gelände und die Gebäude der Gegenpartei zu betreten, um die Waren zurückzunehmen. Nijland Cycling Dies gilt unbeschadet des Rechts der Gegenpartei auf Ersatz von Schaden, entgangenem Gewinn und Zinsen sowie des Rechts, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Mitteilung aufzulösen.
- Nijland Cycling Wenn Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, so schnell wie möglich zu informieren
Artikel 10: Preise und Zahlung
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportkosten sowie sonstiger staatlich auferlegter Abgaben und sonstiger Kosten und Aufwendungen.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Wenn er sich mit der Gegenpartei auf einen bestimmten Preis geeinigt hat, ist er dennoch berechtigt, den Preis im Falle von Änderungen bei Materialien, Löhnen, Prämien jeglicher Art, Steuern und/oder anderen Faktoren, die den Preis der gekauften Sachen bestimmen, zu erhöhen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
- Nijland Cycling kann den bei der Lieferung geltenden Preis gemäß ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag aufzulösen.
- Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Diese Zahlungsfrist ist eine strenge Frist. Die Gegenpartei schuldet Zinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen auf den geschuldeten Betrag ab dem Zeitpunkt des Verzugs.
- Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, sich auf eine Aussetzung zu berufen.
- Die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen immer dazu, erstens alle fälligen Zinsen, zweitens die Kosten und drittens die am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen zu begleichen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 11: Haftung
- Nijland Cycling Nijland Cyclingschließt ausdrücklich jede Haftung und/oder verschuldensunabhängige Haftung für direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsstagnation, Verstümmelung oder Verlust von Daten, Ernteschäden und alle anderen Formen direkter und/oder indirekter Schäden aus, die von, seinen Untergebenen, seinen eingesetzten Hilfspersonen und/oder seinen Gütern verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist das Ergebnis von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.
- Sollte der Haftungsausschluss im vorstehenden Absatz nicht gelten, ist die Entschädigung auf den einmaligen Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) für die Arbeiten beschränkt, aus denen sich die Haftung ergibt oder mit denen die Haftung zumindest zusammenhängt.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Der Schadenersatz ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die gemäß dem geltenden Versicherungsvertrag im betreffenden Fall zu zahlen ist.
- Nijland Cycling Nijland Cycling Die Gegenpartei stellt den Kunden auf erstes Anfordern vollständig von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Sachverhalte frei, für die die Haftung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
- Nijland Cycling Die Gegenpartei kann die Garantie niemals - erfolgreich - in Anspruch nehmen oder haftbar machen, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- Die Gegenpartei hat die gelieferte Sache unsachgemäß oder bestimmungswidrig verwendet;
- Die Gegenpartei hat die Sache entgegen den erteilten Ratschlägen und/oder Anweisungen verwendet;
- Die Gegenpartei hat die gelieferte Sache nicht gewartet;
- Die Gegenpartei hat falsche oder unvollständige Angaben gemacht;
- Nijland CyclingDie Gegenpartei hat ohne ausdrückliche Zustimmung von .
Artikel 12: Höhere Gewalt
- Nijland Cycling Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unangemessen erschweren): Nijland Cycling Nijland Cycling Nijland Cycling (i) die nicht rechtzeitige Lieferung von Zulieferern, (ii) die Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, die verwendet werden, (iii) behördliche Maßnahmen, (iv) Stromausfall, (v) Krieg, (vi) Besetzung, (vii) Streik, (viii) allgemeine Verkehrsprobleme, (ix) der Ausbruch einer Krankheit und (x) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter von aus welchem Grund auch immer.
- Nijland Cycling Nijland Cycling ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem er seine Verpflichtung erfüllt hat.
- Nijland Cycling Während höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen von ausgesetzt. Nijland Cycling Nur wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von aufgrund höherer Gewalt nicht mehr möglich ist, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.
- Nijland Cycling Wenn sie bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil oder der lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 13: Gefahrübergang
- Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung und/oder der Wertminderung einer Sache geht zu jedem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, sobald die Sache - beispielsweise durch eine Lieferung - in den Besitz der Gegenpartei gelangt ist.
Artikel 14: Recht auf Widerruf
- Bei Fernabsatzgeschäften ist das Widerrufsrecht der Verbraucher in den folgenden Fällen ausdrücklich ausgeschlossen:
- Alle nach den Spezifikationen der Gegenpartei hergestellten Sachen, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung der Gegenpartei hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
- Während einer etwaigen Bedenkzeit ist die Gegenpartei verpflichtet, die gelieferte Sache mit Sorgfalt zu behandeln.
Artikel 15: Auflösung
- Nijland Cycling Nijland Cycling Kommt die Gegenpartei zu irgendeinem Zeitpunkt ihren Verpflichtungen nicht nach, so ist sie jederzeit verpflichtet, eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen.
- Nijland Cycling Ohne rechtlich in Verzug zu sein, kann die Gegenpartei die Vereinbarung niemals auflösen.
Artikel 16: Streitbeilegung und anwendbares Recht
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Angebote, Verträge und/oder andere Rechtsakte unterliegen dem niederländischen Recht.
- Nijland Cycling Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Rechtsverhältnis zwischen der Gegenpartei und der Gegenpartei, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht des Bezirks Zwolle entschieden.